2012-02-05

Publikumsfonds mit EU-weiter Vertriebsberechtigung

NewCITS sind …
• … Investmentunternehmen (= liechtensteinische Bezeichnung für Fonds, die als Einzelfonds oder als Umbrella-Fonds aufgesetzt werden können)
• … für Wertpapiere (d.h., der Fonds investiert überwiegend in börsegehandelte Wertpapiere, Kontoguthaben oder andere Fonds und setzt Derivate maximal zur Absicherung bestehender Positionen ein)
• … des offenen Typs (d.h., der Kunde hat ein tägliches Kündigungsrecht zum NAV = Nettovermögenswert des Fonds)
• … in Form der Kollektivtreuhänderschaft (d.h. in der klassischen Fondsform, die auch in Österreich und Deutschland üblich ist)
• … nach liechtensteinischem Recht (d.h., das IUG gilt vollumfänglich in Hinblick auf Anlegerschutz, Wohlverhaltensregeln, getrennte Verwahrung des Vermögens bei einer Depotbank, Prüfung durch einen Auditor, der zur Revision von Fonds zugelassen sein muss; die Prospekterstellung und das öffentliche Angebot muss im Einklang mit der EU-Investmentfondsrichtlinie erfolgen, sodass ein europaweiter öffentlicher Vertrieb vereinfacht möglich ist)

Anlagerichtlinien eines klassischen UCITS Fonds als EU-konformer Investmentfonds

Das Vermögen muss in folgende Anlagen investiert werden:
a) Wertpapiere und Wertrechte, die an einem geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden
b) Wertpapiere aus Neuemissionen, sofern sie an einem geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt zum Handel vorgesehen sind und spätestens nach einem Jahr ab dem Datum der Liberierung zum Handel zugelassen werden
c) Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten bei Kreditinstituten, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat des EWR haben
d) Geldmarktinstrumente
e) Fondsanteile an Fonds, die entweder nach der EU-Investmentfonds¬richt¬linie aufgesetzt wurden (UCITS), UCITS-ähnliche Fonds (bis zu 30% des Fondsvolumens) oder geschlossene Fonds mit täglicher Liquidität an der Börse sind („Exchange Traded Investments, diese dann ohne Einschränkung der Zielinvestments, Diversifikationsregelungen und Leverage-Vorschriften innerhalb des ETI)

Einige Anwendungsbeispiele für UCITS Fonds

• klassischer Aktienfonds
• klassischer Anleihenfonds
• klassischer Geldmarktfonds
• gemischter Fonds
• vermögensverwaltender Fonds
• Indexfonds (diese Fonds werden nicht aktiv gemanagt sondern versuchen möglichst genau die Entwicklung eines Finanzindex abzubilden)
• Dachfonds (diese Fonds investieren überwiegend in andere Fonds)
 
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